Um am Verkauf unseres Kinderkleidermarktes teilnehmen zu können, ist die Zuteilung einer Verkäufernummer (Kennzahl) erforderlich
-
Kennzahlvergabe:
Die Anfrage mit anschl. Vergabe der Verkäufernummer ist aufgrund der hohen Nachfrage zeitlich begrenzt.
Dies erfolgt im angegebenen Zeitraum und wird ausschließlich über folgende E-Mail-Adresse abgewickelt:
nummer.kkm@gmail.com
Bei der Anfrage bzw. für die Vergabe der Kennzahl sind folgende Angaben des Verkäufers unbedingt erforderlich:
- Name, Vorname
- gültige E-Mail-Adresse
- gültige Telefonnummer
Wichtig: Ohne diese Daten kann eine Kennzahl nicht vergeben werden!
Sobald Sie eine Verkäuferkennzahl zugeteilt wurde, können die Kleidungsstücke, Spielsachen und Gegenstände ausgezeichnet werden.
-
Kennzeichnung der Ware:
Die Etiketten müssen entsprechend dem Muster leserlich beschriftet und an jeden Gegenstand (Kleidung und Spiele) gut sichtbar und stabil angebracht werden.
Gegenstände, die nicht entsprechend dem Muster ausgezeichnet sind, können nicht angenommen bzw. nicht zum Verkauf angeboten werden!
Bitte ALLE Artikel (Bekleidungsstücke, Schuhe, Spielsachen, Bücher usw.) in das Abgabeformular (Artikelliste) eintragen (inkl. Gesamtanzahl) und diese Artikelliste zusammen mit den Kleidungsstücken/Spielsachen bei der Annahme abgeben.
Annahmezeit: Am Tag des Kleidermarktes von 08.00-09.00 Uhr
Bitte beschriften Sie auch Ihre KARTONS ODER KÖRBE mit Ihrer VERKÄUFERNUMMER! (KEINE TÜTEN ODER KOFFER!)
-
Annahme am Tag des Kleidermarktes:
Die Kisten/Kartons mit der Ware dürfen erst NACH erfolgter Registrierung an der Annahme in die Halle verbracht werden.
Daher am Besten die Kisten/Kartons erst nach der Registrierung aus dem Auto holen.
-
Gültige Ware:
- nur saubere, gut erhaltene Bekleidung bis Gr. 176
- beim Kleidermarkt im Frühjahr: saisongerechte Frühjahrs- und Sommerbekleidung
- beim Kleidermarkt im Herbst: saisongerechte Herbst- und Winterbekleidung
- Mehrteiler bitte zusammennähen!
- Weiterhin nehmen wir
- Spielsachen
- Kinderwägen
- Autositze
- Fahrräder und andere Fahrzeuge
- andere "Kinder"-Fahrzeuge
- Schuhe
- Unterwäsche
- Bodies bis Gr. 116
- Verkaufsgegenstände (z.B. Spiele, Lego, Puzzles) mit dem Hinweis "komplett" oder "vollzählig" kennzeichnen, wenn es den Tatsachen entspricht
(das Öffnen von verpackten Gegenständen ist vor Ort nicht gestattet!)
-
Ungültige Ware:
- Nicht angenommen werden:
- VHS-Kassetten
- Stofftiere
- Matratzen
- Kissen
- Bettwäsche und Bettdecken
- sperrige Möbel
- Lampen
- Wir sortieren beim Auflegen aus:
- schmutzige abgetragene Kleidungsstücke
- Erwachsenenkleidung
- nicht saisongerechte Kleidung
- nicht altersgerechte Videospiele
-
Stückzahlbegrenzung:
Stückzahlbegrenzung pro Verkäufernummer:
- Bekleidungsstücke/Schuhe: 100 Stück - (Ausnahme siehe Ganztagshelfer)
- Spielzeug u.ä.: unbegrenzt (Bitte unbedingt in der Artikel-Liste aufführen)
-
Rückgabe nicht verkaufter Ware an den Verkäufer:
- Die Rückgabe nicht verkaufter Teile erfolgt am Abend des Kleidermarktes (Bitte evtl. Aushang beachten!).
- Bitte prüfen Sie bei Erhalt der Ware, ob sich in Ihrer Kiste/Ihrem Karton evtl. Ware von fremden Verkäufernummern befindet.
Sollte dies der Fall sein, wird um kurze Rückmeldung gebeten.
-
Fehlende Teile:
Teile mit fehlenden (abgefallen, abgerissenen) Etiketten liegen während der Abbrechnungszeit oder bis zum Freitag nach dem
Kleidermarkt in der
Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth, Kürnach*
zur Abholung bereit.
Nach Ablauf dieser Frist werden diese Stücke den Kindergärten/Schule gespendet oder ggf. entsorgt.
-
Abrechnung und Gebühren:
- Die Abrechnung erfolgt am Abend des Kleidermarktes (Bitte evtl. Aushang beachten!).
- Bei Fehlern in der Abrechnung übernehmen wir KEINE HAFTUNG.
- Vom Verkaufserlös behalten wir 10 % für die Kürnacher Kindergärten und der Grundschule Kürnach ein.
- Die Abgabegebühr beträgt
- bis 60 Artikel 3,-- Euro,
- bis 80 Artikel 4,-- Euro,
- bis 100 Artikel 5,-- Euro,
- je weitere angefangene 20 Artikel 1,-- Euro.
-
Allgemeine Hinweise:
- Helfer werden u.a. von drei Kürnacher Kindergärten und der Grundschule Kürnach gestellt.
- Im Verkaufsraum sind aus Sicherheitsgründen keine Kinderwägen o.ä. gestattet (Ausnahme: Verkaufsware!).
Sie können im Vorraum oder außerhalb der Halle abgestellt werden.
Hierbei wird jedoch keine Haftung seitens des Veranstalters übernommen.
- Die Kassenverantwortung obliegt dem katholischen Kindergarten.
- Übrige Kuchenplatten sind nach dem Kleidermarkt im evangelischen Kindergarten abzuholen.
- Der Kinder-Kleidermarkt kann jederzeit durch die Wahrnehmung einer Helferfunktion oder einfach z.B. durch Kuchenspende(n) unterstützt werden.
- Helfer-Kinder ab 12 Jahren sind erlaubt. Alle Jüngeren dürfen gerne in den Vorverkauf ab 11.30 Uhr kommen.
- Bei Verlust, Beschädigung und bei Fehlern in der Abrechnung übernehmen wir KEINE HAFTUNG.
- Kontakte: